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Extreme Waldbrandgefahr im Bezirk Horn

Laut ZAMG herrscht stellenweise extreme Waldbrandgefahr (höchste Gefahrenstufe der vierteiligen Skala) in den Bezirken Horn, Hollabrunn, Mistelbach, Gänserndorf, Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land, Mödling, Baden, Bruck/Leitha.

Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Verordnungen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden. Diese enthalten auf Basis des Österreichischen Forstgesetzes zahlreiche Verbote, um Waldbrände zu verhindern. Dazu zählen etwa das Verbot jegliches Feuer zu entzünden und ein striktes Rauchverbot. Strafen von über 7000€ sind möglich.

Hier der Link für die Verordnung des Bezirkes Horn:
http://www.noe.gv.at/noe/Horn/Waldbrandverordnung_HO.pdf

Gefahren in einem Waldbrandgebiet – Verhaltenstipps

  • Wird ein Waldbrand erkannt, rasch den Gefahrenbereich verlassen und ausreichend Abstand halten – Eigensicherung geht vor!
  • Feuerwehr verständigen – Notruf 122
  • Windrichtung, Brand-  und Rauchausbreitung beachten! Erstickungsgefahr!
  • Sichtbehinderung durch Rauchschwaden – Gefahr von Desorientierung!
  • Speziell im unwegsamen und steilen Gelände auf Steinschlag und herabstürzende Baumteile, Wurzelstöcke achten!